Die Kinderrechtskonvention (KRK) erkennt jedem Kind das Recht auf familiäre Beziehungen zu, sofern diese nicht sein Wohl gefährden. Bei Trennungen sollen deshalb familiäre Bindungen, die eine gute Entwicklung des Kindes ermöglichen, möglichst aufrechterhalten werden.
Der SSI Schweiz informiert und berät über elterliche Verantwortung, Rechte und Pflichten. Im Auftrag eines Gerichts oder einer Kindesschutzbehörde klären wir die persönliche Situation des Kindes im Ausland ab und geben Empfehlungen zum Sorgerecht und zur Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen ab. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Organisation des Besuchsrechts und der Vaterschaftsanerkennung.
In Zusammenarbeit mit den Behörden können wir auch bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zwischen der Schweiz und einem anderen Land behilflich sein. Wir informieren Eltern auf sozialrechtlicher und administrativer Ebene, sensibilisieren sie für ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern und evaluieren in Konfliktsituationen die Möglichkeiten einer transnationalen Familienmediation.
Darüber hinaus bieten wir professionelle und kultursensible Kindesvertretungen in familien- und migrationsrechtlichen Verfahren an. Im Gespräch mit dem Kind unterstützen wir seine Meinungsbildung, stellen eine kindgerechte Information über seine Situation und das Verfahren sicher und vertreten seine Interessen.
- Soziale Abklärung eines Elternteils, in der Schweiz und im Ausland
- Wiederherstellung des Eltern-Kind-Kontakts
- Organisation des Besuchsrechts
- Sozialrechtliche Informationen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Analyse der persönlichen und finanziellen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Transnationale Familienmediation
- Kindesvertretung in Verfahren, die Kinder betreffen