Die Kinderrechtskonvention (KRK) erkennt jedem Kind das Recht auf familiäre Beziehungen zu, sofern diese sein Wohlbefinden nicht gefährden. Bei einer Trennung sollten daher die familiären Bindungen, die es dem Kind ermöglichen, sich zu entfalten, möglichst erhalten bleiben.
Der SSI Schweiz informiert und berät zu elterlicher Verantwortung, Rechten und Pflichten. Im Auftrag eines Gerichts oder einer Kinderschutzbehörde klären wir die persönliche Situation des Kindes im Ausland ab und geben Empfehlungen bezüglich des Sorgerechts und der Aufrechterhaltung familiären Beziehungen ab. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Organisation von Besuchsrechten und der Vaterschaftsanerkennung.
In Zusammenarbeit mit den Behörden können wir auch bei der Eintreibung von Unterhaltszahlungen zwischen der Schweiz und einem anderen Land unterstützen. Wir informieren die Eltern auf sozialrechtlicher und administrativer Ebene, sensibilisieren sie für ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kind/ihren Kindern und evaluieren in Konfliktsituationen die Möglichkeiten von transnationalen Familienmediationen.
Ob in familien- oder migrationsrechtlichen Verfahren, bieten wir zudem professionelle und kultursensible Kindesvertretungen an. Im Gespräch mit dem Kind unterstützen wir seine Meinungsbildung, stellen eine kindgerechte Information über seine Situation sowie das Verfahren sicher und vertreten seine Interessen.
- Soziale Abklärung eines Elternteils, in der Schweiz und im Ausland
- Wiederherstellung des Eltern-Kind-Kontakts
- Organisation des Besuchsrechts
- Sozialrechtliche Informationen zur Eintreibung von Unterhaltszahlungen
- Analyse der persönlichen und finanziellen Situation des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Transnationale Familienmediation
- Kindesvertretung in Verfahren, die Kinder betreffen